Aus Leserbriefen an die Redaktion
Verstoß gegen Unschuldsvermutung
Zu jW vom 30.6.: »Gegen die Anstaltsuniform«
Für den Vollzug der Untersuchungshaft existieren Vorgaben aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den European Prison Rules (EPR). Danach hat Özgül Emre das Recht auf Tragen der eigenen Kleidung. Diese Wertung drückt sich im Landesjustizvollzugsgesetz (LJVollzG) Rheinland-Pfalz aus, wo es in Paragraph 61 Absatz 2 heißt: »Die Untersuchungsgefangenen dürfen eigene Kleidung tr...
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