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Aus: Ausgabe vom 13.07.2022, Seite 2 / Inland

Gefangene: Kein Anspruch auf Internet

Karlsruhe. Ein Strafgefangener hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Internetzugang. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nach Mitteilung vom Dienstag über den Fall eines Insassen der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Die Anstalt hatte den Antrag des Inhaftierten abgelehnt, ihm den Besitz eines Tablets mit Internetzugang zu gestatten oder Onlinezugang über eine »vertrauenswürdige Quelle« zu gewähren. Die Richter sahen den Angaben zufolge keinen Rechtsanspruch. Der Landesgesetzgeber habe nur den Zugang zu Hörfunk und Fernsehen sowie Zeitungen und Zeitschriften für Gefangene geregelt. (dpa/jW)

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