Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 13.07.2022, Seite 4 / Inland

FDP: Mehr Befugnisse für Bundesanwalt

Berlin. Die FDP will im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg die Befugnisse des Generalbundesanwalts ausweiten. Er könne bereits jetzt Straftaten gegen das Völkerrecht verfolgen, auch wenn sie keinen Bezug zu Deutschland haben – etwa bei Kriegsverbrechen oder Völkermord, sagte der Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae am Dienstag gegenüber dpa. Bei »dem Verbrechen der Aggression« seien dem »Generalbundesanwalt derzeit aber die Hände gebunden«. Voraussetzung für Ermittlungen sei nach § 1 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), dass der Täter Deutscher oder die Tat gegen Deutschland gerichtet sei. »Diese Einschränkung des Anwendungsbereichs ist nicht nachvollziehbar«, so Thomae. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Berthold Schroeder aus APEN (13. Juli 2022 um 13:50 Uhr)
    Logischer wäre es, mehr Richter und Staatsanwälte einzustellen, die ihr Augenmerk auf Regierungskriminalität und Bestechlichkeit von Politikern – bis hinunter in die Kreistage – aufarbeiten sollen. Die bekannt-berüchtigte »Mövenpick-Partei« sollte neben den rechten Parteien AFD/CDU & CSU/Die Grünen verstärkt überprüft werden. Aber das deutsche Rechtssystem hat einen Haken: Staatsanwälte sind leider noch immer weisungsgebunden … Solange dieser Zustand anhält und die Beweisumkehr nicht eingeführt wird, bleibt Deutschland ein Paradies für organisierte Kriminalität und Korruption.