Pariser Terrorprozess: Urteile rechtskräftig
Paris. Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris sind die bereits verhängten hohen Haftstrafen rechtskräftig. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch einer der 19 anderen Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft seien in Berufung gegangen, berichtete die Zeitung Le Parisien am Dienstag. Abdeslam, der als einziger Überlebender des Terrorkommandos gilt, war Ende Juni zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren verurteilt worden. Das ist die Höchststrafe in Frankreich. 19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslänglich verurteilt. Bei der Anschlagsserie vom 13. November 2015 hatten Dschihadisten 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Von den in Paris Verurteilten werden sechs von Oktober an in Belgien vor Gericht stehen, wegen ihrer Beteiligung an den Brüsseler Terroranschlägen vom 22. März 2016. Bei den Anschlägen auf den Flughafen und eine Metrostation in Brüssel starben damals 32 Menschen, 340 wurden verletzt. (dpa/jW)
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