Erster Erfolg
Karlsruhe. Claudia Pechstein hat in ihrem Kampf um Schadenersatz für ihre zweijährige Dopingsperre einen Teilerfolg gefeiert. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mitteilte, habe es einer Verfassungsbeschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin stattgegeben. Folglich werde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben, da es Pechsteins Justizgewährungsanspruch verletze. Der Fall wurde an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen. Vor sechs Jahren hatte der BGH Pechsteins Klage gegen die Internationale Eislaufunion auf Schadenersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro für unzulässig erklärt. 2009 war die heute 50jährige für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine Erbanomalie zurückführte. Dies war von führenden Hämatologen bestätigt worden. Seither kämpft Pechstein vor Gericht. (sid/jW)
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