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Aus: Ausgabe vom 19.07.2022, Seite 4 / Inland

Senat erteilt Mietensteuer Absage

Berlin. Der Berliner Senat hat der Idee einer Steuer auf überhöhte Mieten eine Absage erteilt. Man sehe »nach Prüfung keine Möglichkeit«, eine solche Sonderabgabe »verfassungskonform auszugestalten«, heißt es in einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Niklas Schenker. Der Senat verweist auf eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, wonach die Länder für eine Mietensteuer keine Gesetzgebungskompetenz haben. Das Vorhaben sei zudem »verwaltungstechnisch nicht umsetzbar«.

»Die Darstellung, dass es sich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete quasi um ein kaum zu verstehendes Mysterium handelt, über das der Senat keine Kenntnis erlangen könnte, halte ich nicht für nachvollziehbar«, sagte der Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion auf dpa-Nachfrage. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte im Herbst 2021 eine Mietensteuer vorgeschlagen – als Alternative zur Enteignung großer Immobilienkonzerne, wie sie der Volksentscheid vom 26. September 2021 gefordert hatte. Dem Vorschlag zufolge könnten Nettokaltmieten oberhalb von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete mit zehn bis 30 Prozent besteuert werden. (dpa/jW)

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