Strafen für Nazigegner rechtskräftig
Stuttgart. Die hohen Haftstrafen gegen zwei Antifaschisten, die am 16. Mai 2020 in Cannstatt Mitglieder der faschistischen Pseudogewerkschaft »Zentrum Automobil« attackiert haben sollen, sind nun rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Der BGH habe die Rechtsmittel der beiden Angeklagten und eines Nebenklägers verworfen.
Das Landgericht hatte im Oktober 2021 den damals 21jährigen Joel »Jo« P. zu vier Jahren und acht Monaten sowie den damals 26jährigen Diyar »Dy« A. zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sie waren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie schweren Landfriedensbruchs angeklagt worden.
Am Rande einer »Querdenker«-Demonstration sollen die Verurteilten aus einer Gruppe von rund 30 bis 50 schwarz gekleideten und vermummten Personen heraus Mitglieder von »Zentrum Automobil« angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Die Verteidigung hatte damals darauf hingewiesen, dass mit den Beweismitteln unsachgemäß umgegangen worden sei, woraus eine Spurenübertragung durch Polizeibeamte habe resultieren können. (dpa/jW)
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