Das Folterverbot soll unantastbar bleiben
Frankfurter Polizeivizepräsident wegen Gewaltandrohung angeklagt und von seinen Aufgaben entbunden
Wer foltert oder Folter androht, verstößt in der Bundesrepublik gegen Artikel eins der Verfassung und gegen geltendes Recht. Doch der Polizeivizepräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, erntete vor einem Jahr zahllose Sympathiebekundungen, nachdem bekannt geworden war, daß er dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hatte Folter androhen lassen. Auf Verständnis traf Daschners Entscheidung nicht nur bei einer Zweidrittelmehrheit in der ...
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