Aus: Ausgabe vom 20.08.2022, Seite 2 / Inland
Fingerabdrücke: Erfolgreiche Klage in Karlsruhe
Karlsruhe. Die Polizei darf von einem Verdächtigen nur dann Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen, wenn das für das Strafverfahren konkret notwendig ist. Es müsse immer eine Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorgenommen werden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit. Die Richter gaben der Klage eines Mannes statt, der im Juni 2021 in Zwickau dabei beobachtet worden war, wie er Schriftzüge an einem Gasverteilergebäude übersprühte. Der nachträglich angeordnete Finger- und Handabdruck sei hier schon deshalb nutzlos gewesen, weil am Tatort gar keine Abdrücke sichergestellt wurden. Auch die Aufnahmen seien nicht notwendig gewesen. (dpa/jW)
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