Rotlicht: Fatwa
Jörg Tiedjen»Fatwa« ist eines von zahlreichen Wörtern, die aus dem Arabischen Eingang ins Deutsche gefunden haben. Im Unterschied zu »Kaffee« oder »Zucker« geschah dies erst in jüngerer Zeit und auch in einer Bedeutung, die der Begriff im Original nicht hat. Korrekt verzeichnet der Duden, dass es sich bei einer Fatwa zwar zunächst um nichts weiter als das »Rechtsgutachten des Muftis« handele, in dem festgestellt werde, ob etwas »mit den Grundsätzen des islamischen Rechts verein...
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