»Wer sagt ihr, wie sie was zu tun hat?«
Über die Rechte der 24-Stunden-Pflegerinnen. Gespräch mit Justyna Oblacewicz
Alexander ReichIm vergangenen Sommer hat ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege für Aufsehen gesorgt, worum ging es da?
Im Kern waren das die Bereitschaftszeiten. Die Klägerin Dobrina Alekseva hatte über Monate eine Seniorin rund um die Uhr betreut, wurde aber gemäß ihrem Arbeitsvertrag nur für 30 Wochenstunden bezahlt. Das Gericht stellte fest: Auch wenn der Arbeitsvertrag in einem anderen EU-Land geschlossen wurde, in diesem Fall war es Bulgarien, ge...
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