Mangelverwaltung pur
Bundesregierung einigt sich auf Regeln bei zu geringen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen. Entlastung in dem Bereich plant sie nicht
Susanne KnütterIn der Notaufnahme werden stets die schwersten Fälle zuerst behandelt. Was aber, wenn mehrere Patienten in größter Not sind und die Versorgungskapazitäten nicht für alle ausreichen? Mit der neuerlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett auch Regelungen beschlossen, die im Fall einer akuten Mangelsituation gelten sollen. Gibt es demnach, etwa aufgrund einer übertragbaren Krankheit, keine ausreichenden intensivmedizinisch...
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