»Gehsteigbelästigung« in BaWü rechtens
Mannheim. Abtreibungsgegner dürfen vor einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche Versammlungen durchführen, allerdings nicht zu nah am Eingang. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden, wie die Legal Tribune Online am Mittwoch berichtete. Mit dem Urteil gab der VGH einer Frau recht, die gegen die Auflage einer nicht genannten Stadt geklagt hatte, laut der eine 40tägige Protestaktion nur außerhalb der »direkten Sichtbeziehung« zum Eingang der Beratungsstelle erlaubt wurde. Zwar könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frauen, die eine Beratungsstelle aufsuchen, von einer solchen Aktion betroffen sein. Die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit der Versammlungsteilnehmenden überwiege jedoch. Feministinnen kritisieren die Aktionsform als »Gehsteigbelästigung«. (jW)
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