Neue Vorgaben zum Energiesparen in Kraft
Berlin. Ab diesem Donnerstag gelten neue Vorgaben zum Energiesparen. Denkmäler sollen nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet, Durchgangsbereiche in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geheizt werden oder höchstens auf 19 Grad. Beleuchtete Werbeanlagen sind 22 Uhr auszuschalten, sofern sie nicht zur Verkehrssicherheit nötig sind wie etwa an Bahnunterführungen. Für Schaufenster gilt diese Regelung ausdrücklich nicht, wie das Wirtschaftsministerium betont hat. Unternehmer bekommen mehr Spielraum bei der Regulierung der Raumtemperatur zum Beispiel in Büros. Private Pools im Innen- oder Außenbereich dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Die Vorgaben hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Sie sollen den Verbrauch drücken und gelten bis Ende Februar. (dpa/jW)
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