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Aus: Ausgabe vom 14.09.2022, Seite 4 / Inland

Karlsruhe hat AfD-Rechte nicht verletzt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verletzt mit seiner Pressearbeit nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts keine Rechte der AfD. Die Partei hatte dagegen geklagt, dass das Verfassungsgericht bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung »berechtigten« Journalistinnen und Journalisten schon am Vorabend zugänglich macht. Die AfD meint, dass Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, gegenüber den Journalisten im Nachteil seien. Die Begründung für die bereits am 26. August erfolgte Abweisung der Klage wurde am Dienstag veröffentlicht. Danach kann sich die AfD nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit berufen. Sie stehe auch nicht in beruflichem Wettbewerb zu den Medienvertretern. Es sei zudem nicht ersichtlich, weshalb die AfD die Pressemitteilungen zu Verfahren, an denen sie beteiligt ist, ebenfalls vorab bekommen sollte. (dpa/jW)

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