Aus: Ausgabe vom 23.09.2022, Seite 2 / Ausland
EuGH: Urteil zu Abschiebungsfrist in Union
Luxemburg. Auch die Pandemie ändert nichts an den Fristen für Abschiebungen in andere EU-Länder. Wird eine asylsuchende Person nicht innerhalb von sechs Monaten zurückgebracht, geht die Zuständigkeit für den Asylantrag auf den Staat über, in dem sie sich aktuell aufhält, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um Asylsuchende, die über Italien nach Deutschland eingereist waren. Sie sollten wieder nach Italien gebracht werden, wegen der Pandemie waren im Frühjahr 2020 aber keine Abschiebungen möglich. (AFP/jW)
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