Aus: Ausgabe vom 23.09.2022, Seite 2 / Kapital & Arbeit
EuGH stärkt Beschäftigte bei Urlaubsanspruch
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil den Urlaubsanspruch von Beschäftigten bei Verjährung gestärkt. Wie die Richter am Donnerstag mitteilten, sei bei den drei betreffenden Fällen aus der Bundesrepublik entscheidend, ob Beschäftigte auf einen möglichen Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen wurden oder der Betrieb dafür gesorgt hatte, dass der Urlaub genommen werden konnte. Zwei Kläger hatten ihren Urlaubsanspruch aus einem Jahr geltend gemacht, in dem sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert oder arbeitsunfähig waren. Eine dritte Klägerin hatte ihren Urlaub wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen können. (dpa/jW)
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