Empfänger unbekannt
Bundesamt für Justiz verhängt über fünf Millionen Euro Bußgeld gegen Telegram. Plattform hat keine Meldeadresse
Matthias MonroyVor fünf Jahren trat das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Damit wollte die damalige »schwarz-rote« Koalition Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere kriminalisierte Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke bekämpfen. Strittig war schon damals, ob auch die sogenannten Instant-Messaging-Dienste davon umfasst sind. Hierzu zählen etwa Whatsapp, das dem Meta-Konzern von Mark Zuckerberg gehört, oder die von den russischen Unternehmern ...
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