Kommandeurin zieht vor Verfassungsgericht
Karlsruhe. Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin will nach Kritik an einem Eintrag auf einem Datingportal vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kämpfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die sie dabei ebenso unterstützt wie der Verein »Queer BW«, will nach Angaben vom vergangenen Freitag mit der Verfassungsbeschwerde ein Grundsatzurteil erreichen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai 2022 einen disziplinarrechtlichen Verweis, den Anastasia Biefang 2019 von der Bundeswehr erhalten hatte. Biefang dürfe zwar Datingplattformen verwenden, so das Gericht. Dabei müsse sie aber »missverständliche Überspitzungen« und den Eindruck »sexueller Disziplinlosigkeit« vermeiden. Sonst werde ihr eventuell die Ahndung von sexueller Belästigung nicht zugetraut. Biefangs Datingprofil enthielt die Information, dass sie als trans Frau in einer offenen Beziehung auf der Suche nach Sexualkontakten aller Geschlechter war. Nachdem ihrem Vorgesetzten der illegal erstellte Screenshot des Datingprofils zugespielt worden war, erteilte er ihr den Verweis mit der Begründung, sie sei ihrer Verpflichtung zum ordnungsgemäßen außerdienstlichen Auftreten nicht gerecht geworden. (dpa/jW)
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