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Aus: Kampf ums Wohnen, Beilage der jW vom 02.11.2022
Linker Widerstand

Gegen die Kälte

Wie die Mieten kennen die Energiepreise nur eine Richtung. Doch besser als zu frieren, ist es, den Herrschenden einzuheizen
Von Jan Greve
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Das hat wahrlich noch gefehlt: Während die Mieten in vielen bundesdeutschen Städten und Regionen seit Jahren durch die Decke gehen und die Coronapandemie all diejenigen hart getroffen hat, die die sogenannten ­Lockdowns auf beengtem Raum verleben mussten, dürfen sich die Lohnabhängigen nun zwischen Frieren oder ­explodierenden Energiekosten entscheiden. Immerhin also Wahlfreiheit – so wie sie im Klassenstaat BRD interpretiert wird. Echte Alternativen zum kapitalistischen Wahn, aus dem menschlichen Grundbedürfnis nach Wohnraum ein Profitmodell zu machen, sind ­Bundesregierung und Konzernen ein Graus. ­Erkämpft werden können sie nur von unten, etwa durch die ­vielerorts aktiven Initiativen von Mieterinnen und Mietern.

Die Zeiten indes, sie sind alles andere als günstig. Ausgegeben wird das Steuergeld für »Entlastungspakete« genanntes Kleinklein, das angesichts der fortwährenden Umverteilung nach oben wie Hohn und Spott der Herrschenden wirkt. In ihrem Koalitionsvertrag erklärten die Ampelparteien, »die geltenden Mieterschutzregelungen evaluieren und verlängern« zu wollen. Angesichts der übersichtlichen »Erfolge« von Maßnahmen wie der sogenannten Mietpreisbremse dürfte es vielen Niedriglöhnern in diesem Winter buchstäblich kalt den Rücken runterlaufen. Doch was in diesem Land solidarisch ist und was nicht, da haben die Menschen mit geringen Einkommen wenig Mitspracherecht.

Wie hoch den Mietern das Wasser steht, zeigt das Beispiel Hamburg. Seit Jahren steigen die Kosten für die eigenen vier Wände, und nun droht einigen Haushalten die Verfünffachung der Energiepreise. In dieser Beilage zeigt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, die Probleme auf – und erklärt, was er von Forderungen nach Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne hält. Über deren Sinn wurde im Zuge des Berliner Volksentscheids der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« bundesweit diskutiert – nicht wenige glauben an eine verfassungskonforme Lösung der Wohnungsfrage. Welche Probleme die Umsetzung von Vergesellschaftungen dabei ganz praktisch haben, berichtet Carl Waßmuth vom Verein »Gemeingut in BürgerInnenhand« im jW-Gespräch.

In dieser Beilage geht es nicht nur um die Situation der Mieterinnen und Mieter in der BRD. Steigende Energiepreise sind auch in Großbritannien für viele Menschen existenzbedrohend. Die Kampagne »Don’t pay UK« hat jüngst dazu aufgerufen, Rechnungen nicht zu begleichen – und damit für große Unruhe bei ­Konzernen und Regierung gesorgt. Ein weiterer Beitrag beleuchtet die Situation in den Niederlanden. Dort war bereits der Herbst 2021 ein »heißer«, als Zehntausende Mieterinnen und Mieter auf die Straße gingen. Auch wenn es seitdem ruhiger geworden ist: Mit sogenannten Flex-Wohnungen oder Tiny-Houses wird der Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht beseitigt werden können.

Viel unmittelbarer als in westeuropäischen Großstädten wird der Kampf ums Wohnen in Israel geführt. Der Siedlungsbau in den besetzten Gebieten zerstört nach und nach die Lebensgrundlage vieler Palästinenserinnen und Palästinenser, wie ein Beitrag aufzeigt. Deutlich weniger handgreiflich geht es in der Schweiz zu. Doch steigende Mieten und die Sorge vor der nächsten Nebenkostenabrechnung bei gleichzeitig sprudelnden Einnahmen der Eigentümer erhitzen auch dort die Gemüter, wie Leserinnen und Leser dieser Beilage erfahren werden.

Nicht alle, die ein Dach über dem Kopf brauchen, können ums Wohnen kämpfen. Die bürgerliche ­Gesellschaft kennt ausreichend Mechanismen, um einzelnen den Weg in ein »normales« Leben zu versperren. In der Folge leben nach Schätzungen allein in der BRD Hunderttausende wohnungslose Menschen. Doch ein Beispiel aus Berlin, das hier vorgestellt wird, zeigt einen möglichen Ausweg: aktiv werden, mit anderen ­zusammenschließen, leerstehenden Wohnraum besetzen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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