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Die Staatsoper Berlin kann auch weiterhin bei den Aufführungen der Wagner-Opern »Rheingold« und »Walküre« lebende Kaninchen auf die Bühne holen. Das Verwaltungsgericht wies am Donnerstag den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück, der den Einsatz der Tiere für tierschutzwidrig hält und dies durch das Veterinäramt unterbinden lassen wollte. In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern an der Staatsoper werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren.
Nach Auffassung des Gerichts muss zwar die zuständige Behörde nach dem Tierschutzgesetz dafür sorgen, dass Tiere nicht zu Filmaufnahmen, Schaustellungen, Werbung oder ähnlichen Veranstaltungen herangezogen werden, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Der Tierschutzverein habe in seinem Antrag aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass dies tatsächlich der Fall sei. Die Amtstierärztin des Bezirksamts Mitte halte den 15minütigen Einsatz der Tiere für insgesamt akzeptabel. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum. (AFP/jW)
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