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Aus: Ausgabe vom 02.11.2022, Seite 1 / Inland

Stromfirmen sollen Zufallsgewinne abgeben

Berlin. Die Bundesregierung will zur Finanzierung der geplanten Strompreisbremse »Zufallsgewinne« von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem von ihr verfassten Erläuterungspapier hervor, das der Presseagentur dpa vorliegt. Die Geschäftsfelder, auf denen Mehreinnahmen abzuschöpfen seien, entsprächen EU-Vorgaben. Dazu zählten erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Die über die Abschöpfung erzielten Erlöse werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Zusätzlich soll es dem Papier zufolge für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle unter bestimmten Voraussetzungen eine Solidaritätsabgabe geben. Dabei sei von einer geringen Zahl an Verpflichteten auszugehen, so dass die Einnahmen für 2023 und 2024 in diesem Fall auf ein bis drei Milliarden Euro geschätzt werden. (dpa/jW)

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