Trennungsgebot missachtet
Höchstes Gericht erklärt Datenweitergabe von Inlandsgeheimdienst an Polizei für unzulässig. Karlsruhe fordert gesetzliche Nachbesserungen
Matthias MonroyDas Bundesamt für Verfassungsschutz darf nicht mehr, wie bislang üblich, heimlich über Personen gesammelte Daten nach Belieben an Polizeibehörden weitergeben. So steht es in der schriftlichen Fassung des Urteils vom 28. September, das am Donnerstag auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht wurde. Die Praxis verstößt demnach gegen das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei, das nach den Erfahrungen mit der Gestapo unter dem Naziregime als d...
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