Genozid als Auslegungssache
Erweiterter Paragraph 130 (Volksverhetzung) führt zu Trivialisierung des Holocaust
Knut MellenthinDer Bundesrat ließ am Freitag vergangener Woche eine Erweiterung des Paragraphen 130 StGB (Volksverhetzung) ohne Einspruch passieren, die der Bundestag am 20. Oktober mit den Stimmen der Regierungskoalition und der CDU/CSU beschlossen hatte. Damit steht nun fest, dass folgender Absatz in das Gesetz eingefügt wird: »Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den Paragraphen 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches ...
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