Aus: Ausgabe vom 03.12.2022, Seite 2 / Ausland
EU: Hohes Strafmaß bei Sanktionsverstößen
Brüssel. Wer gegen EU-Sanktionen verstößt oder hilft, diese zu umgehen, soll in besonders schweren Fällen mit langer Haft bestraft werden können. Der Strafrahmen sollte nicht unter fünf Jahren Haft enden, wie am Freitag die EU-Kommission in Brüssel erklärte. Den Vorschlag legte die Kommission auf Wunsch der Mitgliedstaaten vor, damit Sanktionsverstöße künftig EU-weit einheitlich geahndet werden. Bislang gibt es in den EU-Ländern unterschiedliche Definitionen, was als Verstoß gegen die Strafmaßnahmen gilt und welche Strafen drohen. (dpa/jW)
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