Da weint Bushido
Verherrlichung von Gewalt und Kriminalität, Beleidigung von Frauen und Homosexuellen: Das Album »Sonny Black« von Bushido ist als jugendgefährdend eingestuft und bleibt auf dem Index. Der Rapper scheiterte jetzt auch mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Freitag mit. Sie nahmen Bushidos 2020 eingereichte Verfassungsbeschwerde deshalb gar nicht zur Entscheidung an. Der Rechtsstreit beschäftigt die Justiz seit Jahren und wurde auch schon am Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
Das Album ist im Februar 2014 erschienen und wurde schnell ein großer Erfolg. Innerhalb weniger Wochen waren damals mehr als 100.000 Exemplare verkauft worden. Aber eine Jugendschutzbehörde hatte Bedenken und beantragte die Indizierung. Im April 2015 setzte die Bundesprüfstelle »Sonny Black« auf die Liste jugendgefährdender Medien – wegen aller 15 Titel.
»Die Texte schildern und verherrlichen einen auf Gewalt und Kriminalität basierenden Lebensstil«, hieß es zur Begründung. Die »bevorzugte Umgangsform« sei »die der Anwendung brutaler Gewalt, sexueller Demütigung und Herabwürdigung aufgrund der sexuellen Neigung des Gegenübers«. Das Gremium hält das Risiko für sehr groß, »dass Minderjährige die geäußerten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen«. Ein gesteigerter Kunstgehalt, der über reine Unterhaltung hinausgehe? Nicht erkennbar. (dpa/jW)
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