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Aus: Ausgabe vom 03.12.2022, Seite 4 / Inland

Bundesgesetzblatt nicht mehr gedruckt

Berlin. Die amtliche Verkündung von Gesetzen erfolgt in Zukunft elektronisch über das Internet. Durch den Bundestagsbeschluss von Donnerstag abend wird die bisherige Praxis abgelöst, wonach Gesetze in dem auf Papier gedruckten Bundesgesetzblatt erscheinen müssen. Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit billigte der Bundestag auch die dafür notwendige Änderung des Grundgesetz-Artikels 82. Damit wird ausdrücklich festgehalten, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form geführt werden kann. Die Grundgesetzänderung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. (dpa/jW)

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