Feststellung mit Signalcharakter
Gericht: Vergewaltigtem Messdiener steht prinzipiell Schmerzensgeld vom Kölner Erzbistum zu
Bernhard KrebsMit einem Paukenschlag hat das Zivilverfahren um eine Schmerzensgeldklage eines von sexualisierter Gewalt Betroffenen gegen das Kölner Erzbistum begonnen: Die 5. Zivilkammer am Kölner Landgericht befand am Dienstag in mündlicher Verhandlung, dass dem Kläger Georg Menne für sein erlittenes Leid Schmerzensgeld »dem Grunde nach« zustehe. »Für uns steht außer Frage, dass Amtshaftungsrecht anwendbar ist. Da sehen wir keine Diskussion«, sagte der Vorsitzende Richter Stefa...
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