Niederlage für Erben des Hotels Adlon

Berlin. Seit Jahren kämpft die Familie Adlon um eine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor. Nun hat es eine weitere Niederlage für die Nachfahren des Hotelerbauers Lorenz Adlon gegeben. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstag eine Klage der Erben ab, mit der diese eine Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens zur Rückübertragung erreichen wollten. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an – wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. »Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende«, sagte er nach der Urteilsverkündung.
Dem Ur-Ur-Enkel des Hotelerbauers geht es nach eigener Aussage vor allem um den Ruf der Familie Adlon, wie Felix Adlon vor der mündlichen Verhandlung behauptete: »Meine Ur-Großeltern Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis. Ich will die Würde meiner Vorfahren wieder herstellen.« Dass eine Rückübertragung des berühmten Luxushotels heutzutage nicht mehr möglich ist, wisse er. Die Kläger hofften jedoch auf »etwas materielle Gerechtigkeit«, erklärte sein Anwalt Wolfgang Peters.
Die sowjetische Siegermacht hatte 1949 Kriegsverbrecher und Mitglieder der Nazipartei auf eine Liste gesetzt (»Liste 3«) und enteignet. Hedda und Louis Adlon gehörten dazu, weil sie 1941 in die NSDAP eingetreten waren. Der Eintritt in die NSDAP sei zum Schutz des Hotels erfolgt, argumentierte Felix Adlon, der behauptete, es gebe neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer von Verfolgung geworden sind und bereits von den Nazis »faktisch enteignet« wurden. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Belege. Zwar sei das Hotel von den Nazis »instrumentalisiert« worden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Keßler bei der Urteilsbegründung. Die Hotelbetreiber seien aber vor 1945 nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig
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