Stechuhr auf dem Acker
Landwirtschaft: Kontroverse um Arbeitszeiterfassung bei Beschäftigten
Oliver RastDie schriftliche Begründung ist seit ein paar Tagen raus. Zuvor, Mitte September, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt geurteilt: Unternehmer müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren. Elektronisch oder in Papierform. Selbstredend auch in der Landwirtschaft. Ohne Übergangsfrist, stante pede. Chefs, die das nicht tun, riskieren im Konfliktfall eine Pleite im Gerichtssaal. Ist nun alles geklärt? Nicht ganz.
Erwartbar: Einen »bürokratischen M...
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