Urteil gegen Mitglied der FKD rechtskräftig
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines Mitglieds der »Freien Kameradschaft Dresden« (FKD) verworfen. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Mittwoch vergangener Woche unter Berufung auf die Deutsche Presseagentur. Damit ist das gegen den Neonazi vom Landgericht Dresden Ende September 2020 verhängte Urteil – eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren – rechtskräftig. Die Dresdner Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Mann Landfriedensbruch begangen sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion geleistet hat. Neben dem 33jährigen verurteilte das Gericht in diesem Fall zwei weitere Männer im Alter von 36 und 38 Jahren.
Nach Auffassung des Landgerichts waren die Angeklagten 2015 und 2016 an Angriffen auf Geflüchtete und politisch Andersdenkende beteiligt. Sie sollen bei rassistischen Ausschreitungen in Heidenau, am Überfall auf ein Dresdner Wohnprojekt und an der Attacke von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt gewesen sein. Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist, hieß es. (jW)
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