Weiterer Strafbefehl in Neukölln-Prozess
Berlin. Im Prozess wegen einer faschistischen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln hat das Amtsgericht Tiergarten einen weiteren Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erlassen. Gegen einen 48jährigen sei Ende Dezember eine Geldstrafe von 2.250 Euro bei 150 Tagessätzen zu je 15 Euro verhängt worden, teilte Richterin Ulrike Hauser am Mittwoch vergangener Woche mit. Dieser sei noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Mann war seinerzeit abgetrennt worden, weil er zu Prozessbeginn im August 2022 nach Gerichtsangaben krank war. Ursprünglich waren fünf Männer angeklagt. Inzwischen läuft der Prozess nur noch gegen einen der beiden Hauptbeschuldigten aus der Neonaziszene. Gegen ihn will das Gericht nach aktueller Planung am 7. Februar sein Urteil sprechen. Der andere Hauptangeklagte war vor drei Wochen vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. (dpa/jW)
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