Rosneft-Klage auf der langen Bank
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird »voraussichtlich Ende Februar oder Anfang März« entscheiden, wann über die Klage von Rosneft gegen die Zwangsenteignung seiner deutschen Tochterfirmen verhandelt wird. Das teilte das Gericht am Donnerstag auf Anfrage mit. Der russische Mineralölkonzern wehrt sich mit der Klage gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung durch die Bundesregierung. Die hatte im September zwei Rosneft-Töchter – Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK – unter staatliche Kontrolle gebracht. Begründet wurde dies mit einer drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit. Nach Ansicht von Rosneft haben die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung nicht vorgelegen. Die PCK-Raffinerie in Schwedt wurde jahrzehntelang über die »Druschba«-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Seit dem 1. Januar gilt ein Ölembargo gegen Russland. (dpa/jW)
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