Urteil: Informationen zu Maskendeals herausgeben
Köln. Das Bundesgesundheitsministerium soll laut einem Urteil Informationen über die Beschaffung von FFP-2-Masken herausgeben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen laut einer Mitteilung von Freitag. Das Ministerium war während der Coronapandemie in die Kritik geraten, weil es massenhaft überteuerte Masken beschafft haben soll. Dem Gericht zufolge soll das Ministerium die Gutachten und die Stellungnahmen einer Beratungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei herausgeben. Auch die E-Mail-Korrespondenz zwischen dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) und einer Unternehmerin fällt demnach unter die Herausgabepflicht. Diese soll für die »Vermittlung« Millionenprovisionen erhalten haben. (AFP/jW)
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