Wirecard: Bafin muss nicht entschädigen
München. Aktionäre von Wirecard haben auch nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main keinen Anspruch auf Schadenersatz für ihre Kursverluste gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Das Berufungsgericht bestätigte am Freitag in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Ein Aktionär hatte die Bafin wegen angeblicher Versäumnisse bei der Aufsicht über den bayerischen Zahlungsabwickler und wegen Amtsmissbrauchs verklagt. Wirecard war 2020 in die Insolvenz gerutscht, nachdem sich herausgestellt hatte, dass ein vorgebliches Guthaben von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht existierte. (Reuters/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Hans Modrow gestorben
vom 11.02.2023 -
»Bei der Berufswahl hat die Bundeswehr nicht mitzureden«
vom 11.02.2023 -
Fehlender Wille zur Aufklärung
vom 11.02.2023 -
Krieg auf der Autobahn
vom 11.02.2023 -
Terrorkeule gegen Revolutionäre
vom 11.02.2023 -
Wegner und die Vornamen
vom 11.02.2023 -
Konzern ohne Konzept
vom 11.02.2023 -
Verteidiger wider Willen
vom 11.02.2023