Rüffel für »Gotham«-Gesetze
Bundesverfassungsgericht erklärt Regelungen für Data-Mining durch Polizei in Hamburg und Hessen für teilweise verfassungswidrig
Kristian StemmlerDer Zugriff des Großen Bruders ist dann doch zu weitreichend: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gesetzliche Regelungen in Hessen und Hamburg, die der Polizei die automatisierte Auswertung von Daten beliebiger Personen mithilfe einer Software erlauben, in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Das geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Ersten Senats hervor. Damit wurden zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die die Gesellschaf...
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