Verfahrenseinstellung bei Nakba-Protest
Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat am Donnerstag ein Verfahren gegen einen Aktivisten der Solidaritätsbewegung mit Palästina im Zusammenhang mit dem Demonstrationsverbot zum Nakba-Tag im Mai letzten Jahres in Berlin ohne Begründung eingestellt, wie junge Welt vom Anwalt des Beschuldigten, Ahmed Abed, erfuhr. Der Beschuldigte hatte ebenso wie zwei Dutzend weitere Personen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erhalten. Auf dem Neuköllner Hermannplatz seien damals willkürlich Leute festgenommen worden, so Abed, der das polizeiliche Vorgehen als rechtswidrig bezeichnete. Auf einer Kundgebung gegen die Repression von Palästinasolidarität vor dem Gerichtsgebäude verurteilte der Berliner Linke-Abgeordnete Ferat Kocak die damaligen Demonstrationsverbote. Der Nakba-Tag erinnert an die Vertreibung von Hunderttausenden Palästinensern bei der Staatsgründung Israels. (jW)
Mehr aus: Inland
-
»Dahinter steckt der Wunsch nach Wiederausrottung«
vom 17.02.2023 -
Rüffel für »Gotham«-Gesetze
vom 17.02.2023 -
Hausaufgaben und Hetze
vom 17.02.2023 -
49-Euro-Bluff
vom 17.02.2023 -
Warnstreik und Normalbetrieb. Ortstermin beim Jobcenter im Wedding
vom 17.02.2023 -
»Der Wald wird gerodet, aber unsere Bewegung bleibt«
vom 17.02.2023