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Aus: Ausgabe vom 02.03.2023, Seite 16 / Sport
Fußballrealität

Klare Verhältnisse

Zuzenhausen. Dietmar Hopp wird seine Stimmrechtsmehrheit an der TSG Hoffenheim-Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein TSG 1899 Hoffenheim e. V. ohne Entschädigung zurückgeben. Wie der Fußballbundesligist am Mittwoch mitteilte, verzichtet der bisherige Mehrheitsgesellschafter auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung.

Die Rückgabe bedeutet, dass der Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der »50+1«-Regel aufgibt. Die Bestimmung, die nur im deutschen Profifußball gilt, besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Klubs vollständig veräußert werden.

Das Bundeskartellamt hatte die »50+1«-Regel 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Die drei Vereine sind derzeit von der Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern oder Investor maßgeblich unterstützt werden. Derzeit läuft noch das Klärungsverfahren. (dpa/jW)

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