Verfassungsbeschwerde von Ballweg fehlerhaft
Karlsruhe. Fehler beim Rechtsweg, nicht genügend begründet und fehlende Unterlagen: Das sind einige Punkte, warum die Verfassungsbeschwerde des Initiators der »Querdenken«-Bewegung, Michael Ballweg, gegen seine andauernde Untersuchungshaft vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des höchsten deutschen Gerichts hervor. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Anfang des Jahres entschieden, dass der 48jährige, gegen den wegen gewerbsmäßigen Betruges und Geldwäsche ermittelt wird, über die Frist von einem halben Jahr wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben muss. (dpa/jW)
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