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Aus: Ausgabe vom 11.03.2023, Seite 4 / Inland

Bremen: Weiter Streit um AfD-Listen

Bremen. Im Streit um konkurrierende Listen der Bremer AfD für die Bürgerschaftswahl im Mai hat das Landgericht des Hansestadt eine Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstag abend mitteilte, wollten der Bremer Landesverband der AfD sowie zwei Mitglieder des Landesverbands erreichen, dass ein von anderen Mitgliedern des AfD-Landesverbands unter der Bezeichnung »Notvorstand« eingereichter zweiter Wahlvorschlag für rechtswidrig erklärt wird und zurückgenommen werden muss. Der für Zulassungsfragen zuständige Bremer Wahlbereichsausschuss wird am Freitag kommender Woche über das weitere Vorgehen entscheiden. (AFP/jW)

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