Aus: Ausgabe vom 11.03.2023, Seite 4 / Inland
Karlsruhe bestätigt »Indymedia«-Verbot
Karlsruhe. Das Verbot von »linksunten.indymedia« wird nicht genauer in Karlsruhe überprüft. Laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht insgesamt fünf Verfassungsbeschwerden dagegen nicht zur Entscheidung an. Die Internetplattform war 2017 vom Bundesinnenministerium verboten und die angeblich dafür verantwortliche Gruppe aufgelöst worden, weil sie sich als »linksextremistischer« Verein gegen die Verfassung richte. Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot scheiterten Anfang 2020 aus formalen Gründen. Gegen dieses Urteil und gegen die Verbotsverfügung durch das Ministerium waren vier Männer und eine Frau vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Feminismus nicht von der Klassenfrage trennen«
vom 11.03.2023 -
Kita nicht für Arme
vom 11.03.2023 -
Datenpanne bei Prügelattacke
vom 11.03.2023 -
»Die Kufiya ist Teil meiner Identität«
vom 11.03.2023 -
Ohne Knete keine Wende
vom 11.03.2023 -
Beschäftigte und Gläubiger prellen
vom 11.03.2023