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Aus: Ausgabe vom 24.03.2023, Seite 10 / Feuilleton
Pop

Bad Bunny, Baby

Der puertoricanische Rapper Bad Bunny (29) ist von einer Exfreundin wegen unerlaubten Gebrauchs ihrer Stimme in zwei Liedern auf 40 Millionen US-Dollar Schadenersatz verklagt worden. Wegen Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten und des Rechts am eigenen Bild reichte sie u. a. auch gegen den Manager und die Plattenfirma Klage bei einem Gericht in Puerto Ricos Hauptstadt San Juan ein, wie ihre Anwälte der dpa bestätigten. In den Songs »Pa Ti« von 2016 und »Dos Mil 16« von 2022 ist eine weibliche Stimme zu hören, die »Bad Bunny, Baby« sagt. Der Klageschrift zufolge hatte Carliz De La Cruz, die damalige Freundin des Rappers und Sängers, den Einspieler auf seinen Wunsch hin im Jahr 2015 im Badezimmer einer Freundin mit ihrem Handy aufgenommen. Die Aufnahme sei seitdem häufig von Bad Bunny benutzt worden. Wegen der ungewollten Aufmerksamkeit, die De La Cruz daraufhin in der Öffentlichkeit erfahre, fühle sie sich verängstigt, eingeschüchtert und überfordert und habe sich an Psychologen wenden müssen. (dpa/jW)

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