Doch Naziaufmarsch am 1. Mai?
Initiative befürchtet NPD-Kundgebung in Leipzig trotz Verbots
Christoph LaubscherErst im letzten Augenblick hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen das Verbot des NPD-Aufmarsches am 1. Mai 1997 am Völkerschlachtdenkmal bzw. durch die Stadt Leipzig bestätigt. Auf einen »Polizeinotstand« wie 1997 kann sich in diesem Jahr allerdings keine Behörde und kein Gericht berufen. Die NPD hatte bereits am 7. Mai des Vorjahres für 1998 eine Großdemonstration unter dem demagogischen Motto »Arbeitsplätze zuerst für Deutsche« beim Leipziger Ordnungsamt angemel...
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