Daten auf Vorrat: Beschwerden hinfällig
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in der BRD wandten. Aus den vor etwa sieben Jahren eingereichten Beschwerden – unter anderem der Initiative Digitalcourage e. V. – gegen die Regelung von 2015 gehe nicht hervor, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September noch eine Entscheidung aus Karlsruhe notwendig sei, erklärte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag. Der EuGH hatte die bisherige deutsche Regelung gekippt. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Verfassungs- und Grundrechtswidrigkeit dieser bei Innenministern, Polizei und Geheimdiensten heiß begehrte Form der Massenüberwachung. (AFP/jW)
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