Gericht: IfS bleibt im VS-Bericht
Magdeburg. Die Nennung der neurechten Ideologiefabrik »Institut für Staatspolitik« (IfS) im Bericht des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt als »rechtsextreme Gruppierung« bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht wies damit einen Antrag des IfS-Gründers und Verlegers Götz Kubitschek ab, mit dem dieser die Streichung des IfS aus der Rubrik »Rechtsextremismus« im Bericht des Inlandsgeheimdiensts für das Jahr 2020 erreichen wollte.
Laut Gericht verfolgen Kubitschek und das IfS »verfassungsfeindliche« Bestrebungen. Es gebe dafür hinreichende Anhaltspunkte. Der Antragsteller habe mit zahlreichen Äußerungen, Aktionen und Positionierungen den Anlass für die Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht geliefert, betonte das Gericht. In dem Bericht bezeichnet der dem Innenministerium unterstellte Dienst das IfS als »führenden Akteur« der neuen Rechten. Es sei geprägt von »rassistischen und biologistischen Sichtweisen«. Sein Wesenskern sei der »Ethnopluralismus« und eine darauf beruhende Diskriminierung ausgewählter Menschengruppen, vor allem von Flüchtlingen und Muslimen. (AFP/jW)
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