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Aus: Ausgabe vom 08.04.2023, Seite 2 / Inland

Betriebsratswahl bei Porsche für unwirksam erklärt

Stuttgart. Die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche ist vom Arbeitsgericht Stuttgart für unwirksam erklärt worden. Wie der Vorsitzende Richter am Donnerstag erklärte, hätten knapp 100 Beschäftigte der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht mitwählen dürfen. Demnach sehe das Gesetz eine Vor-Ort-Vertretung vor, die mit mehreren hundert Kilometern Entfernung nicht gewährleistet sei. Für von Beschäftigten erhobene Manipulationsversuche sah der Richter aber keine Anhaltspunkte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Porsche kündigte an, einen Gang zum Landesarbeitsgericht in Erwägung zu ziehen. (dpa/jW)

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