Bring zwei
Von Kommunikation und AktionIn der letzten Wochenendausgabe der Tageszeitung junge Welt vom 8. April hatten wir ein Faltblatt mit zwei Bestellkarten für Probeabos beigelegt und auf der Titelseite angekündigt. Abonnenten hatten sich daraufhin bei uns gemeldet, weil diese Karten fehlten. Es kann bei der Zustellung schon mal vorkommen, dass Prospekte rausrutschen. In solchen Fällen können Sie die Zeitung nutzen: Fast täglich lässt sich mit einem Coupon auf unseren Seiten ein kostenloses und unverbindliches Testabo bestellen. Dieses endet nach drei Wochen (zwei Wochen im europäischen Ausland) automatisch. Hierbei bitte eine Rufnummer angeben, damit wir eine Rückmeldung zur Qualität der Zustellung und unserer journalistischen Arbeit einholen können. Wer lieber ohne Papier arbeitet, verweist auf das Onlineformular unter jungewelt.de/probeabo.
Ulrich S. beispielsweise hatte einen Flyer in seiner Zeitung und hat ihn im Kulturzentrum ausgelegt. Nachschub an Karten lässt sich über unser Aktionsbüro anfordern. Die direkte Ansprache von Kollegen oder Bekannten ist bei der Empfehlung jedoch der Königsweg. Mit eigenen Worten lässt sich der Nutzen einer linken, unabhängigen Tageszeitung besser darlegen, als es der ausgefeilteste Werbetext vermag. Wir wünschen uns von unseren Leserinnen und Lesern nach Möglichkeit zwei ausgefüllte Karten zurück. Aktuell sieht die Entwicklung unserer Auflage und der Verkäufe ganz gut aus, jedoch stellen die Kollegen bei Verteilungen auf Veranstaltungen von Gewerkschaften und anderen linken Organisationen immer wieder fest, dass noch nicht alle der dort Anwesenden unsere Zeitung kennen. Das möchten wir gerne auch mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung ändern.
Drei Wochen kostenlos die gedruckte junge Welt lesen: Bestellen unter jungewelt.de/probeabo, telefonisch unter 030/53 63 55-84 oder mit einer formlosen Mail unter Angabe der Anschrift an abo@jungewelt.de. Weiteres Material bestellen beim Aktionsbüro unter 0 30/53 63 55-10 oder aktionsbuero@jungewelt.de
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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vom 15.04.2023