Urteil ohne Folgen
EU-Gericht: Staatshilfen für Lufthansa hätten von Brüssel nicht genehmigt werden dürfen. Leichter Gegenwind für Spohr auf Hauptversammlung
Bernd MüllerDie EU-Kommission hätte die milliardenschweren Staatshilfen für die Lufthansa im Coronajahr 2020 nicht genehmigen dürfen. Zu diesem Schluss ist das EU-Gericht in Luxemburg gekommen, wie es am Mittwoch mitteilte. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof Revision eingelegt werden.
In der Urteilsbegründung aus Luxemburg werden der EU-Kommission mehrere Fehler bescheinigt. Sie habe fälschlicherweise angenommen, die Lufthansa sei nicht in der Lage, sic...
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