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Aus: Ausgabe vom 16.05.2023, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

DGB verlangt besseren Whistleblowerschutz

Berlin. Nach langen Verzögerungen beschloss der Bundesrat am vergangenen Freitag ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Mit »ärgerlichen Lücken« und Verstößen gegen EU-Recht, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund gleichentags in einer Mitteilung kritisierte. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte dazu in Berlin: »Das Gesetz bringt leider nicht den erforderlichen wirksamen Schutz für Hinweisgeber, dafür haben die unionsgeführten Länder gesorgt. Sie haben den ohnehin schon lückenhaften Schutz des Whistleblowergesetzes im Bundesrat noch weiter aufgeweicht. Statt des erforderlichen verlässlichen Schutzes gibt es nun mehr Rechtsunsicherheit für diejenigen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse auf Missstände hinweisen.« Das beschlossene Gesetz verstoße ferner in Teilen gegen europäisches Recht. Zum einen sehe die EU-Whistleblowerrichtlinie keine Verpflichtung vor, sich zuvor an interne Stellen zu wenden. Europarechtswidrig sei außerdem, dass es laut deutschem Gesetz kein Schmerzensgeld für Hinweisgebende geben soll. »Das ist besonders fatal, da Hinweisgebende häufig extremem Druck und Mobbing ausgesetzt sind – also gerade Schäden erleiden, die sich nicht materiell bemessen lassen«, so Piel weiter. Und nicht zuletzt werde es Hinweisgebenden nun auch erschwert, sich auf die europarechtlich vorgesehene Beweislastumkehr zu berufen. Die Beweislastumkehr aber sei das Herzstück eines wirksamen Schutzes für Hinweisgeber. Meldet jemand einen Missstand und erleidet dann Repressalien wie Kündigung oder Versetzung, muss sich die Kapitalseite erklären. (jW)

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