Süddeutsche gewinnt »Cum-Ex«-Tagebuchstreit
Karlsruhe. Die Süddeutsche Zeitung durfte laut höchstrichterlicher Entscheidung wörtlich aus den Tagebüchern eines Miteigentümers der in den sogenannten Cum-Ex-Skandal verwickelten Hamburger Warburg-Bank zitieren. Die wörtliche Wiedergabe habe die Berichterstattung über ein Thema ermöglicht, für das es ein überragendes Informationsinteresse gegeben habe, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Der BGH hob ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts auf, das dem Banker Christian Olearius weitgehend recht gegeben hatte. Er hatte seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt gesehen und die Zeitung verklagt. Diese hatte im September 2020 einen Bericht mit Zitaten aus den Tagebüchern veröffentlicht. In dem Artikel ging es um die Einflussnahme der Hamburger Politik im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Steuerskandal. (dpa/jW)
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